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Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen

§ 1 Allgemeines

(1) Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen. (2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als jumediaprint GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn jumediaprint GmbH die Lieferung an den Auftraggeber in Kenntnis von dessen AGB vorbehaltlos vornimmt.

(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Bestimmungen haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten diese, soweit sie in diesen AGB nicht abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Vertragsangebote von jumediaprint GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn dem Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen oder sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überreicht worden sind. An derlei Unterlagen behält sich jumediaprint GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor.

(2) Die Bestellung der Ware durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot, das von jumediaprint GmbH durch Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Auftraggeber angenommen werden kann.

(3) Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Format- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.


§ 3 Datenschutz, gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

(1) Der Auftraggeber bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an jumediaprint GmbH zu übermittelnde, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetztes, erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch jumediaprint GmbH im Rahmen des an jumediaprint GmbH erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet.

(2) Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat jumediaprint von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.


§ 4 Auftragserteilung

(1) jumediaprint GmbH ist berechtigt, die an sie übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

(2) jumediaprint GmbH ist weiterhin berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung jumediaprint GmbH vertragsmäßig mitwirkt, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit entsprechende Vollmacht.

(3) Aufträge an Werbeträger erteilt jumediaprint GmbH in eigenem Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- und Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet jumediaprint GmbH nicht.


§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

(1) Die Preise gelten, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ab Lager zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportkosten. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nur zurückgenommen, wenn der Verkäufer kraft zwingender gesetzlicher Regelung hierzu verpflichtet ist. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Auftraggeber.

(2) Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als 4 Monate, ohne dass eine Lieferverzögerung von jumediaprint GmbH zu vertreten ist, kann jumediaprint GmbH den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Erhöhungen der Material-, Lohn- und sonstigen Nebenkosten, die von jumediaprint GmbH zu tragen sind, angemessen erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 40%, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Berücksichtigt jumediaprint GmbH Änderungswünsche des Auftraggebers, so trägt der Käufer die hierdurch entstehenden Mehrkosten.

(4) Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Empfang der Gegenleistung und Zugang der Rechnung. Erfüllungsort für die Kaufpreiszahlung ist der Sitz von jumediaprint GmbH.

(5) Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber in Verzug. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden Verzugszinssatz zu verzinsen; das sind derzeit 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Darüber hinaus fällt die Verzugsschadenspauschale in Höhe von 40 Euro an. jumediaprint GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens unter Anrechnung auf die Verzugsschadenspauschale vor.


§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes seitens des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung, auf welche die Aufrechnung oder das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers insbesondere nach § 8 dieser AGB unberührt.


§ 7 Lieferfrist, Lieferverzug

(1) Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen bei Annahme der Bestellung. Der Lieferzeitpunkt ist nur dann verbindlich, wenn er ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist.

(2) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn der Auftraggeber seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Auch vom Auftraggeber veranlasste Änderungen der gelieferten Produkte führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.

(3) Hält jumediaprint GmbH aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, verbindliche Lieferfristen nicht ein, wird sie den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist jumediaprint GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers ist umgehend zu erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer, wenn weder jumediaprint GmbH noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder jumediaprint GmbH im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

(4) Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist eine Mahnung des Auftraggebers erforderlich. Gerät jumediaprint GmbH in Lieferverzug, so kann der Auftraggeber eine Verzugsschadenpauschale verlangen, dies für jede vollendete Kalenderwoche in Höhe von 0,5 % des Nettopreises, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. jumediaprint GmbH bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer entweder gar kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.

(5) Die Rechte des Auftraggebers nach § 9 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte von jumediaprint GmbH, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht, v.a. bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit Leistung bleiben unberührt.


§ 8 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager/Geschäftsräume von jumediaprint GmbH, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist jumediaprint GmbH berechtigt, die Art der Versendung, insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung selbst zu bestimmen.

(2) jumediaprint GmbH ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe an den Auftraggeber über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonstigen Versender über. Ist eine Abnahme vereinbart, ist diese für den Gefahrübergang der maßgebliche Zeitpunkt. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften für das Werkvertragsrecht entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Annahmeverzug ist.

(4) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Auftraggeber zu vertretenen Gründen, ist jumediaprint GmbH berechtigt, den hieraus resultierenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) ersetzt zu verlangen. Darüber hinaus stehen jumediaprint GmbH die weiteren gesetzlichen Ansprüche zu.


§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) jumediaprint GmbH behält sich das Eigentum an den gekauften und gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2) Der Auftraggeber ist nicht befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen, ist jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber hiermit bereits jetzt sicherungshalber an jumediaprint GmbH ab. Jumediaprint GmbH nimmt die Abtretung an. Der Auftraggeber ist widerruflich ermächtigt, die an jumediaprint GmbH abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist jumediaprint GmbH berechtigt nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Auftraggeber den Kaufpreis nicht, darf jumediaprint GmbH diese Rechte nur geltend machen, wenn er dem Auftraggeber zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(4) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Produkte entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Bleibt bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Produkten Dritter deren Eigentum bestehen, so erwirbt jumediaprint GmbH Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Produkte. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte.

(5) Übersteigt der Wert sämtlicher für jumediaprint GmbH bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen um mehr als 10 %, so wird jumediaprint GmbH auf Verlangen des Auftraggebers Sicherheiten nach Wahl von jumediaprint GmbH freigeben.


§ 10 Beanstandungen/Gewährleistungen

(1) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Auftragserteilung/Druckfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Auftragserteilung/Druckfreigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

(3) Bei berechtigten Beanstandungen ist jumediaprint GmbH zunächst nach ihrer Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt jumediaprint GmbH dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.

(4) Der Auftraggeber hat jumediaprint GmbH die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Fall der Ersatzlieferung hat der Auftraggeber jumediaprint GmbH die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ab- bzw. Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn jumediaprint GmbH ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.

(5) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

(6) Nur in dringenden Fällen, etwa bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von jumediaprint GmbH Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme hat der Auftraggeber die jumediaprint GmbH unverzüglich, möglichst vorher zu informieren. Ein Recht zur Selbstvornahme besteht nicht, wenn jumediaprint GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung zu verweigern.

(7) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.

(8) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet jumediaprint GmbH nur bis zur Höhe des Auftragswerts. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der jumediaprint GmbH. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. jumediaprint GmbH ist berechtigt eine Kopie anzufertigen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

(9) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, soweit diese nicht aus einer Garantieübernahme resultieren, bestehen nur, wenn sie sich aus diesen AGB ergeben und sind im Übrigen ausgeschlossen.

(10) Die Mängelansprüche verjähren, soweit zulässig, in einem Jahr seit Lieferung der Kaufsache, ansonsten in der gesetzlich vorgesehenen Verjährungsfrist. Ist eine Abnahme vereinbart, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.


§ 11 Sonstige Haftung(sbeschränkungen

(1) Die Haftung von jumediaprint GmbH auf Schadensersatz beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet jumediaprint GmbH nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, wenn deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

(2) Die sich aus Abs.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern jumediaprint GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gilt auch für die Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn jumediaprint GmbH diese zu vertreten hat.


§ 12 Nutzungsrechte

(1) Alle von jumediaprint GmbH für den Auftraggeber hergestellte Druckunterlagen werden für einen Zeitraum von zwei Jahren, beginnend mit der Beendigung, das heißt Abrechnung der betreffenden Kommunikationsmaßnahme, sachgemäß aufbewahrt und während dieser Zeit auf Wunsch dem Auftraggeber in der vorliegenden Form einmalig ausgehändigt (i.d.R. druckfähiges PDF). Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

(2) Sofern nicht abweichend vertraglich geregelt, erwirbt der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der Rechnung die nach dem Vertragszweck erforderlichen einfachen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte (Lizenz) an dem von jumediaprint gestalteten Endprodukt. Im Zweifel erfüllt jumediaprint GmbH ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Kommunikationsmittels. Eine Bearbeitung oder inhaltliche Änderung der von jumediaprint GmbH gestalteten Mittel ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nur mit der vorherigen Zustimmung durch jumediaprint GmbH zulässig. Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte sowie die faktische Gestattung der gewerblichen Nutzung der Rechte durch Dritte seitens des Auftraggebers ist untersagt. Nachforderungen gemäß §§ 32, 32 a UrhG gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sind zur Erstellung von Vorstufen (z.B. Entwürfe, Präsentationen) Nutzungs- oder Verwertungsrechte (z.B. Foto-, Film-, Urheber-, GEMA-Rechte) oder Zustimmungen Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte) erforderlich, wird jumediaprint GmbH zunächst im eigenen Namen die Rechte und Zustimmungen Dritter einholen. Die Kosten des Rechteerwerbs durch jumediaprint GmbH sowie des damit verbundenen Aufwandes für Recherche und Auswahl werden dem Auftraggeber berechnet. Der Auftraggeber erwirbt keine Nutzungs- oder Verwertungsrechte (Lizenz) an den Vorstufen. Eine Übertragung von Nutzungs- oder Verwertungsrechten durch jumediaprint GmbH auf den Auftraggeber erfolgt nur am Endprodukt und erst mit Bezahlung der Rechnung. Nutzungs- oder Verwertungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Vorstufen oder Endprodukte bleiben stets bei jumediaprint GmbH. Dies gilt auch und gerade für Leistungen von jumediaprint GmbH, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.

(3) Zieht jumediaprint GmbH zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird jumediaprint GmbH deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 8.1 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber einräumen. Sollten die Rechte im Einzelfall in diesem Umfang nicht erhältlich sein, wird jumediaprint GmbH den Auftraggeber darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren; dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

(4) jumediaprint GmbH ist berechtigt, die von jumediaprint GmbH erbrachten Arbeiten und Leistungen im Rahmen ihrer Eigendarstellung, auch im Internet und im Rahmen von Wettbewerben, zu verwenden.


§ 13 Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

(1) Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Auftraggeber selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Gerichtsstand ist der für den Firmensitz von jumediaprint GmbH zuständige Gerichtsort, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist. jumediaprint GmbH ist auch berechtigt vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Käufers zuständig ist.

(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.


Stand 01/2020